O’Connell v. zugunsten des Antidumpingverfahrens der EU

November 18, 2012, Zhejiang Aokang Schuhe Co.. erhielt ein Urteil des High Court der Europäischen Union, entschied, dass O’Connell v. EU-Schuhfallmaßnahmen zur Auslegung bestimmter Bestimmungen der EU-Antidumpingvorschriften, und stürzte die ordentlichen Gerichte in Europa, die in erster Instanz ein Urteil fällen, Der Oberste Gerichtshof entschied, dass das erstinstanzliche Urteil unzulässig sei. Nach Angaben des Gerichts, Die Europäische Kommission wird O’Connell gegenüber den wichtigsten europäischen Gerichten und dem Obersten Berufungsgericht von allen Prozesskosten entschädigen, Importeure und Exporteure sowie Handelsbeziehungen mit O’Connell-Parteien betreffen die Rückkehr während der EU-Antidumpingzölle, die von der Europäischen Union erhoben wurden. Dies markiert den O’Connell zu den rechtlichen Aspekten der Verteidigung des EU-Schuh-Antidumping-Sieges.

O’Connell Footwear verpflichtet sich, rechtliche Mittel einzusetzen, um ihre legitimen Rechte und Interessen zu schützen, und internationale Regeln spielten in der Branche eine sehr gute Führungs- und Vorbildrolle.

 

 

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